Informationen für Gartensuchende

Viele Menschen zieht es hinaus in die Natur und viele wünschen sich einen Kleingarten zu besitzen.

Bevor man sich um einen Garten bewirbt, sollte man sich einige Fragen stellen:

Habe ich mehrere Stunden pro Woche Zeit, dem Hobby Kleingarten nachzukommen?

Bin ich bereit Obst und Gemüse zum Eigenverzehr anzubauen?

Möchte ich den Garten nicht nur als Freizeit-/Partygrundstück nutzen?

Bin ich in der Lage mich an Regeln zu halten zur gegenseitigen Rücksichtnahme?

Bin ich bereit mich am Vereinsleben zu beteiligen und zu engagieren?

Nur wer alle diese Fragen mit einem JA beantworten kann, ist in einem Kleingärtnerverein richtig aufgehoben.

Die nachfolgenden Fragen und Antworten sollen eine Hilfestellung für alle Interessierten sein, die sich das Kleingärtnern zu ihrem Hobby machen möchten. Bitte beachten Sie, dass sich die Antworten zu den Fragen größtenteils auf unsere Mitgliedsvereine beziehen. Abweichungen bei anderen Vereinen/Verbänden sind möglich.

Was ist ein Kleingarten?

Für Kleingärten gibt es sogar ein eigenes Gesetz, das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Im Paragraf 1 ist der Kleingarten genau definiert. Hier ist übersetzt zu lesen, dass der Kleingarten dem Anbau von Obst und Gemüse zum Eigenbedarf, der kleingärtnerischen Nutzung, sowie der Erholung dient. Der Kleingarten liegt in einer Anlage mit mehreren Kleingärten, die auch über Gemeinschaftseinrichtungen verfügt. Daraus ergibt sich, dass ein Kleingarten kein reines Erholungs- oder Freizeitgrundstück ist. Es ist vielmehr ein Ort der dem Gärtnern dient, verbunden mit der Erholung. Da der Kleingarten, wie beschrieben in einer Kleingartenanlage liegt und damit von mehreren Gärten umgeben ist, ist die gegenseitige Rücksichtnahme unverzichtbar. Hinzu kommt die Integration in die Gemeinschaft. Die in den Anlagen bestehende Infrastruktur muss in Schuss gehalten werden. Diese Tätigkeit ist von jedem zu erbringen, der einen Garten gepachtet hat. Nur so ist die Existenz von Kleingartenanlagen möglich. Zusätzlich kann ein Verein nur durch ehrenamtliche Tätigkeiten bestehen. Deshalb ist auch ehrenamtliches Engagement gewünscht.

Was bedeutet es einen Kleingarten zu haben?

Mit der Unterschrift auf einem Pachtvertrag gehen Pachtende gewisse Pflichten ein. Diese liegen bei der Pflege der gepachteten Parzelle, der Nutzung gemäß Bundeskleingartengesetz und Pachtvertrag, der Einhaltung von Regeln und das Einbringen in die Gemeinschaft. Man muss sich bewusst sein, dass das Hobby Kleingarten Zeit beansprucht, und das regelmäßig. Wie viel Zeit der Garten in Anspruch nimmt, hängt aber auch von der Nutzung bzw. der Gestaltung ab. Hinzu kommt auch noch eine gewisse Zeit, die jeder im Jahr an Gemeinschaftsarbeit verrichten muss.

Was kostet mich ein Kleingarten?

Die Kosten für einen Kleingarten teilen sich in Anschaffungskosten und jährliche Kosten. Wichtig ist zunächst erstmal zu wissen, dass die Parzelle nicht gekauft wird, sondern gepachtet wird. Gekauft werden kann lediglich alles, was sich auf der Parzelle befindet, sofern diese nicht leer übergeben wird. Befindet sich auf der Parzelle beispielweise eine Laube, Obstbäume und weitere Anpflanzungen ist hierfür in der Regel eine Ablösesumme zu zahlen. Die Höhe der Ablöse wird gewöhnlich durch eine Wertermittlung festgelegt und variiert natürlich je nach Anzahl und Zustand der auf der Parzelle befindlichen Anpflanzungen und Baulichkeiten.

Zu den jährlichen Kosten zählen der Mitgliedsbeitrag, die Pacht, Verbandsbeitrag und Versicherungsprämien. Hinzu kommen je nach Verein und Anlage Versorgungskosten wie z.B. Wasser, Umlagen für die Instandhaltung der Gemeinschaftsanlagen, öffentlich-rechtliche Lasten wie z.B. Straßenreinigungsgebühren und weitere. Diese Kosten liegen in unseren Mitgliedsvereinen in der Regel zwischen 100 und 350 €, wobei diese natürlich auch z.B. vom Wasserverbrauch abhängig sind. Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, können Sie beim jeweiligen Verein erfahren.

Nicht zu unterschätzen sind auch die Unterhaltungskosten des Gartens. So kommen natürlich immer wieder Kosten für die Beschaffung von Pflanzen, Blumen, Saatgut, Düngemitteln sowie Instandhaltungskosten der baulichen Anlagen dazu.

Wie bekomme ich einen Kleingarten?

Der Kreisverband verpachtet selbst keine einzelnen Kleingärten in den Anlagen. Für die Verpachtung sind die Mitgliedsvereine selbst zuständig. Die Vergabe erfolgt in der Regel nach einer Warteliste, die gewöhnlich gut gefüllt ist. Die Regeln für die Aufnahme legt der jeweilige Verein fest, ebenso, ob eine Aufnahmegebühr gezahlt werden muss oder jährliche Beiträge. Ein Pachtvertrag kann nur mit dem Verein geschlossen werden. Daher ist ein Privatkauf einen Gartens, auch wenn dieser so angeboten werden sollte, ohne die Einbeziehung des Vereins nicht möglich! Die Wartezeit variiert in den Vereinen sehr stark. Mal gibt es Jahre, in denen viele Gärten aufgegeben werden, mal wenige oder keine. Daher ist keine Aussage zur konkreten Wartezeit möglich. Auch wenn Sie dann an der Reihe sind, ist nicht gesagt, dass der nun zur Verfügung stehende Garten Ihren Vorstellungen entspricht. Anfragen bei Interesse an einem Kleingarten, können gerne an die jeweiligen Vereine gestellt werden. Der Kreisverband kann diese jedoch nicht beantworten. Deshalb bitte wir von derartigen Anfragen an den Verband abzusehen. 

 Fazit

Wir freuen uns, wenn Sie die Antworten auf die Fragen nicht abgeschreckt haben und sich Ihr Interesse an einem Kleingarten noch mehr verstärkt hat. Wir drücken Ihnen die Daumen, dass die Wartezeit nicht allzu lange ist, und freuen uns Sie bald als Mitglied in einem unserer Mitgliedsvereine begrüßen zu dürfen.